Lebenspartnerschaft gleich Ehe?
„Die Liebe hat nicht nur Rechte, sie hat auch immer Recht.“ Ein schöner Spruch, aber die gleichgeschlechtliche Ehe gibt es in Deutschland trotzdem noch nicht.
Seit dem Jahr 2008 ist in Deutschland eine sogenannte Eingetragene Partnerschaft möglich, die den beiden Partnern eine weitgehende Gleichbehandlung zur Ehe garantiert. Die Einführung dieser sogenannten „Homo-Ehe“ verhalf den betroffenen Paaren zu einigen rechtlichen Absicherungen, eine komplette Gleichstellung zur Ehe ist aber weiterhin nicht gegeben.
Was unterscheidet Ehe und eingetragene Partnerschaft?
Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft existieren im Verfassungsrecht und teilweise beim Einkommenssteuerrecht und bei der berufsständischen Versorgung.
Lebenspartnerschaften dürfen nach wie vor gemeinschaftlich keine fremden Kinder adoptieren, das ist nur Einzelpersonen und Ehepaaren erlaubt. Nur die sogenannte Stiefkind-Adoption ist möglich.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist in Deutschland nur zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.
Die Formalien
Die einzelnen Bundesländer können für die Eintragung der Lebenspartnerschaften Sonderregelungen treffen. Im Normalfall sind die Standesämter zuständig.
Zur Anmeldung einer Lebenspartnerschaft auf dem zuständigen Standesamt muss man die gleichen Unterlagen vorlegen wie bei einer Ehe. Das heißt also bei deutschen Partnern, die vorher nicht verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten: Aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters, eine Bescheinigung des Melderegisters (nicht älter als 14 Tage) und ein gültiges Ausweisdokument.
Wer eine andere Lebenssituation hat (Partner Ausländer, geschieden, verwitwet etc.), sollte sich beim Standesamt erkundigen, was im konkreten Einzelfall an Dokumenten vorzulegen ist.
Wie bei einer Ehe kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin erfolgen.
Die Position der beiden großen Kirchen in Deutschland
Bei der katholischen Kirche ist eine Trauung nur zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts möglich.
In der evangelischen Kirche gestaltet sich die Sachlage nicht ganz so eindeutig. Zwar liegt es hier im Ermessen des jeweiligen Kirchenvorstands und des Geistlichen, ob eine kirchliche Trauung stattfindet. Aber – eine offizielle Amtshandlung ist es deswegen trotzdem nicht, da kein Eintrag ins Kirchenbuch erfolgt.
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