Bürokratie und Romantik - Geht das?
Bevor Sie durch die standesamtliche Trauung vor dem Gesetz ein Paar sind, gibt es einige bürokratische Hürden. Kein Grund, den Tag ohne Romantik zu verbringen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung direkt dort anzumelden.
Immer zuerst zum Standesamt vor Ort
Wer nicht in seinem Heimatort heiraten will, geht trotzdem zuerst zu diesem Standesamt. Der Standesbeamte nimmt die Anmeldung entgegen und schickt dann alle notwendigen Unterlagen zum gewünschten Standesamt. Der Trautermin ist mit dem zuständigen Standesamt zu vereinbaren. Grundsätzlich sollten beide Ehewillige bei der Anmeldung zur Eheschließung persönlich anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung hängen vom Einzelfall ab.
Alle Dokumente sind im Original vorzulegen!
Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (beim Geburtsstandesamt).
Bitte bedenken Sie: Je nach Lebenssituation können unterschiedliche Dokumente notwendig sein. Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Ein bisschen Romantik
Besprechen Sie vorab mit dem Standesbeamten den Ablauf der Trauung bezüglich des Redetextes, der Ausschmückung des Raums, Musikbegleitung, Möglichkeit von Videoaufnahmen etc.
Für eine etwas romantischere Trauung kann mit dem Standesbeamten eine Rede mit persönlichem Bezug vereinbart werden. Besprechen Sie das bitte rechtzeitig vorher. Viele Standesbeamte sind aufgeschlossen für individuelle Wünsche zur Gestaltung der Feier.
Wenn Sie Reis werfen lassen wollen oder Blumen streuen, besser vorher erkundigen, inwieweit das erlaubt ist. Wenn Kinder dabei sind, kann man auch sie eventuell mit einbeziehen.
Der künftige Name
Was auch auf dem Standesamt festgelegt wird, ist der zukünftige Name der Eheleute. Nach den neuen Gesetzen gibt es viele verschieden Varianten.
Eine neuere Variante
Sie behalten beide Ihre jeweiligen Namen (Frau Müller / Herr Schulze) und legen sich auf einen Familiennamen für die Kinder fest (Schulze oder Müller).
Die traditionelle Variante
Die Frau nimmt den Namen des Mannes an, ebenso die Kinder (Familie Schulze).
Die andere Variante
Der Mann nimmt den Namen der Frau an, ebenso die Kinder (Familie Müller).
Die doppelte Variante
Die Frau oder der Mann nimmt einen Doppelnamen an, die Reihenfolge spielt keine Rolle (Müller-Schulze oder Schulze-Müller). Der andere Partner behält seinen Namen, der dann auch der Name der Kinder wird. Es dürfen also weder beide Partner einen Doppelnamen tragen, noch die Kinder. Wenn beide Partner den gleichen Nachnamen haben, ist kein Doppelname möglich (Müller-Müller z.B. ist nicht erlaubt).
Falls Sie nach einer Scheidung wieder heiraten wollen, dürfen Sie Ihren Namen behalten. Ihr neuer Partner darf diesen Namen aber nicht verwenden.
Die Unterschrift besiegelt die Eheschließung
Der Abschluss der Zeremonie ist die formelle „Niederschrift über die Eheschließung“, die von Ihnen und den eventuellen Trauzeugen unterschrieben wird.
Tipp: Beantragen Sie bereits bei der Anmeldung der Hochzeit neue Ausweisdokumente, damit sparen Sie sich die Kosten für vorläufige Papiere falls Sie die zum Beispiel auf der Hochzeitsreise benötigen.
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