Ehevertrag: Romantik gegen Vernunft
Alles Wissenswerte rund um das Thema Ehevertrag: Wer braucht einen, was regelt er, wie muss er geschlossen werden?
Vorab: Ja, romantisch ist es nicht, schon vor der Eheschließung über die möglichen Konsequenzen einer Trennung nach zu denken. Aber vernünftig. Den gut 380.000 Hochzeiten im Jahr 2010 stehen etwa 190.000 Scheidungen im gleichen Jahr gegenüber. Statistisch gesehen scheitern ein Drittel aller Ehen in Deutschland, und die Beteiligten haben das wahrscheinlich auch nicht schon vor der Hochzeit erwartet.
Fairness mindert die seelische Belastung
Eine Scheidung ist immer mit einer hohen seelischen Belastung verbunden, da können zusätzliche Streitpunkte über finanzielle Angelegenheiten zu einer unerträglichen Situation für beide Beteiligte werden.
Ein fairer Ehevertrag, der alle finanziellen Fragen vorab einverträglich regelt, kann da de-eskalierend wirken und zumindest auf dieser Ebene zu einer gewissen Entkrampfung des Verhältnisses beitragen.
Ratsam unter folgenden Umständen
Sinnvoll erscheint das Abschließen eines Vertrages vor allem dann, wenn nur ein Ehepartner einer beruflichen Tätigkeit nach geht. Oder wenn hohe Vermögenswerte im Spiel sind, die im Falle einer Trennung zur Disposition stehen. Und auch wenn Selbstständige involviert sind, die auf jeden Fall nicht ihr Unternehmen gefährden wollen.
Was wird geregelt
Geregelt werden in einem Ehevertrag vor allem die Bereiche Unterhalt und Versorgungsausgleich (Rentenansprüche), sowie die Aufteilung der Güter und das Sorgerecht für die Kinder. Ohne einen Vertrag gilt grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft, das heißt, alle Vermögenszugewinne, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, werden aufgeteilt. Das kann dann zu Problemen führen, wenn diese Zugewinne beispielsweise in ein Unternehmen investiert wurden und nicht ohne weiteres daraus abgezogen werden können. Im schlimmsten Fall kann das zur Vernichtung von wirtschaftlichen Existenzen führen. Ein Anwalt kann Sie über mögliche Konsequenzen der verschiedenen Möglichkeiten aufklären.
Die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden grundsätzlich bei einer Scheidung geteilt, auch wenn nur einer sie erworben hat. Auch diese Regelung kann per Vertrag abgeändert werden. Die Höhe des Unterhalts respektive der Verzicht darauf kann vertraglich frei vereinbart werden, man sollte sich aber vorher eingehend beraten lassen.
Auf jeden Fall muss ein Notar den geschlossenen und schriftlich fixierten Vertrag beurkunden. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der beiden Partner.
Übrigens: Zwar wird ein Ehevertrag normalerweise vor der Ehe geschlossen, es ist aber auch währenddessen jederzeit möglich (die sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung).
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