Wir möchten Euch sehr herzlich auf unserer Hochzeitsseite begrüßen.
Im Laufe der Zeit werden wir hier noch weitere Infos und Fotos zur Hochzeit und den Hochzeits-Vorbereitungen veröffentlichen.
Wichtige Notiz: Viele von euch haben sich für die Einladungskarten bei uns bedankt, was uns sehr gefreut hat. Allerdings waren das nur unsere Save-the-date-Karten für den Polterabend, damit ihr euch den Termin freihalten könnt.
Euer Brautpaar
Sandra & Daniel
Die Festordnung § 1 Die Feier beginnt, wenn der erste Gast kommt, und dauert so lange, bis der allerletzte verschwunden ist. § 2 Jeder Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen und gekämmten Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst, Appetit und ausreichendem Humor zu erscheinen. Das Tragen von Fliegen und anderen Insekten ist heute ausnahmsweise erlaubt. Es geht nicht, dass einer sein Bier per Post verlangt. § 3 Jeder hat in Ruhe seinen Platz aufzusuchen, Drängeln und Schubsen ist verboten. § 4 Die Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken, als sie mit Gewalt hinunter kriegen können. § 5 Das Belegen der Plätze unter den Tischen und Stühlen ist vor 4 Uhr morgens nicht erlaubt. § 6 Wer eine Rede halten will, darf sich nicht festreden und muss streng darauf achten, dass niemals mehr als alle reden. Ansonsten darf er über alles reden... nur nicht über 5 Minuten. § 7 Tanzen ist Pflicht! Wer nicht tanzt, hat eine ärztliche Bescheinigung mitzunehmen. Bei Damenwahl sind die Herrentoiletten verschlossen. Fluchtversuche daher zwecklos. § 8 Vertauschte Ehepartner und Freunde sind nach Möglichkeit vor Ende des Festes wieder zurückzugeben. § 9 Wer mal muss wird gebeten, sich auch in dringenden Fällen von den Blumentöpfen fernzuhalten. § 10 Wer beim Verlassen des Festhauses weder wackelt, stolpert, noch Schluckauf hat, wird als Spielverderber gebrandmarkt und dazu verurteilt, zwei Drittel der entstandenen Gesamtkosten zu berappen. Polizeiverordnung zum festlichen Tage § 1 Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich- und Kirschkernen sowie von Sektkorken, Scherben, Zigarren- und Zigarettenasche ist nur zulässig, wenn weder Personen noch die Einrichtung der Festräume dabei Schaden nehmen. § 2 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet. § 3 Ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigams zu dessen Junggesellenzeit, werden als böswillige Verleumdung erachtet und mit Haftstrafen nicht unter 6 Wochen geahndet. § 4 Es wird ersucht, bei Ansprachen und Darbietungen den Beifall durch Klatschen und Brüllen zu mäßigen, da die Gemäuer des Festsaales nicht mehr die jüngsten sind. § 5 Dem DJ mit zusätzlichem Alkoholika und außerplanmäßigen Trinkgeldern einzuheizen, ist erst ab 6 Uhr früh erlaubt. § 6 Spontan heraufbrechende Verlobungen, schwerwiegende Beleidigungen, heimlich ausgetauschte Küsse, Blutrache und ähnliche Vorkommnisse sind im Interesse der Feststimmung bis zur Abreise des Brautpaares geheim zu halten. § 7 Wer heute einen anrüchigen Witz oder schlüpfrige Andeutung von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen. § 8 Für die zum privaten Hausgenuss bestimmten Bratenstücke, Geflügelkeulen, Fischfilets und Obsttorten, stehen in der Küche Alufolie und Tupperdosen zur Verfügung. Vom Einwickeln und Abtransport derartiger Beutestücke in Exemplaren der wertvollen Hochzeitszeitung ist höflichst Abstand zu nehmen. § 9 Beschwerden über die Hochzeitsseite sind auf einen 100 € Schein zu schreiben und beim Brautpaar abzugeben. § 10 Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er notfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.