Cookie Consent by Free Privacy Policy Generator

Lebenspartnerschaft gleich Ehe?

„Die Liebe hat nicht nur Rechte, sie hat auch immer Recht.“ Ein schöner Spruch, aber die gleichgeschlechtliche Ehe gibt es in Deutschland trotzdem noch nicht.


MännerhändeSeit dem Jahr 2008 ist in Deutschland eine sogenannte Eingetragene Partnerschaft möglich, die den beiden Partnern eine weitgehende Gleichbehandlung zur Ehe garantiert. Die Einführung dieser sogenannten „Homo-Ehe“ verhalf den betroffenen Paaren zu einigen rechtlichen Absicherungen, eine komplette Gleichstellung zur Ehe ist aber weiterhin nicht gegeben.

Was unterscheidet Ehe und eingetragene Partnerschaft?

Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft existieren im Verfassungsrecht und teilweise beim Einkommenssteuerrecht und bei der berufsständischen Versorgung.

Lebenspartnerschaften dürfen nach wie vor gemeinschaftlich keine fremden Kinder adoptieren, das ist nur Einzelpersonen und Ehepaaren erlaubt. Nur die sogenannte Stiefkind-Adoption ist möglich.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist in Deutschland nur zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.

Die Formalien

Die einzelnen Bundesländer können für die Eintragung der Lebenspartnerschaften Sonderregelungen treffen. Im Normalfall sind die Standesämter zuständig.

Zur Anmeldung einer Lebenspartnerschaft auf dem zuständigen Standesamt muss man die gleichen Unterlagen vorlegen wie bei einer Ehe. Das heißt also bei deutschen Partnern, die vorher nicht verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten: Aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters, eine Bescheinigung des Melderegisters (nicht älter als 14 Tage) und ein gültiges Ausweisdokument.

Wer eine andere Lebenssituation hat (Partner Ausländer, geschieden, verwitwet etc.), sollte sich beim Standesamt erkundigen, was im konkreten Einzelfall an Dokumenten vorzulegen ist.

Wie bei einer Ehe kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin erfolgen.

Die Position der beiden großen Kirchen in Deutschland

Bei der katholischen Kirche ist eine Trauung nur zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts möglich.

In der evangelischen Kirche gestaltet sich die Sachlage nicht ganz so eindeutig. Zwar liegt es hier im Ermessen des jeweiligen Kirchenvorstands und des Geistlichen, ob eine kirchliche Trauung stattfindet. Aber – eine offizielle Amtshandlung ist es deswegen trotzdem nicht, da kein Eintrag ins Kirchenbuch erfolgt.

Folgende Experten-Tipps könnten Sie auch interessieren ...

Hochzeitsdeko: Mit Liebe zum Detail

Eine liebevolle und sorgfältige Gestaltung, kombiniert mit einem Sinn für kreative Details: So tragen Sie mit Ihrer Hochzeitsdekoration zum Gelingen der Feier bei.

WEITERLESEN

Hochzeitsreise mit der Bahn

Eine Bahnfahrt, statt Strand und Sonne satt? Es gibt einige, die den nostalgischen Luxus einer solchen Reise zu schätzen wissen. In vollen Zügen genießen, sozusagen.

WEITERLESEN

Hochzeitsessen - ein Fest der Sinne

Das Hochzeitsessen ist ein zentraler Bestandteil Ihrer Hochzeitsfeier. Ob Brunch, Büffet oder edles Menü: So wird die Hochzeit zum Fest der Sinne.

WEITERLESEN

Prinzessin für einen Tag

Auch wer nicht die Modelmaße 90-60-90 hat, möchte sich an seinem großen Tag, als Prinzessin fühlen.

WEITERLESEN

Standesamtliche Trauung

Auch bei einer Hochzeit werden Behördengänge notwendig. Die nachstehende Liste soll eine Unterstützung im Hinblick auf die notwendigen Amtswege darstellen.

WEITERLESEN

Die Hochzeit ganz persönlich gestalten

Es gibt tausend Tipps und Ideen, wie man seine Hochzeit gestalten kann, doch eines kommt dabei manchmal zu kurz: die Persönlichkeit des Paares.

WEITERLESEN
Anzeige
Anzeige